FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich Logopädie? 

Zunächst stellt Ihr behandelnder Arzt / Ärztin bei einer Untersuchung Behandlungsbedarf bei Ihnen / Ihrem Kind / Angehörigen fest und stellt eine Heilmittelverordnung aus. Danach nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir vereinbaren einen für Sie passenden Termin. Es folgt ein Ersttermin in meiner Praxis mit Anamnesegespräch und Diagnostik, woraufhin eine individuelle logopädische Therapie beginnt. Die Verordnung ist ab dem Tag des Ausstellungsdatums 28 Tage gültig, d.h. innerhalb dieses Zeitraumes muss der logopädische Ersttermin stattfinden.

Welche Ärzte stellen logopädische Verordnungen aus?

Je nach Störungsbild stellen in der Regel die behandelnden Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen die logopädische Verordnung aus.

Muss ich für Logopädie als gesetzlich versicherte Person bezahlen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Rezepts bei Patient*innen unter 18 Jahren für die Logopädie zu 100%. Für Patient*innen über 18 Jahren besteht eine Zuzahlungspflicht.

Wie ist der Ablauf für mich als privat versicherte Person?

Auch Privatpatient*innen benötigen von dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin eine Verordnung. Es wird ein individueller Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als privat versicherter Person und mir als Logopädin festgelegt, wobei ich mich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH) orientiere, um die Preise für Sie vorhersehbar, nachvollziehbar und transparent zu machen. Für Sie ist es sinnvoll, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse zu informieren, ob und in welcher Höhe die Kosten für die logopädischen Leistungen übernommen werden. Gerne können Sie vor Beginn einer Therapie unsere Vergütungsvereinbarung erhalten, um diese von ihrer jeweiligen Krankenkasse in Bezug auf Erstattungsleistungen prüfen zu lassen.
 

© Urheberrecht. 2023. Sonja Staender. Alle Rechte vorbehalten. 

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